Verjährung

Autor: Hering

Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen verjähren in zwei Jahren. Die Frist beginnt zu laufen, wenn der Geschädigte Kenntnis vom Schädiger und Schaden hat. Spätestens tritt die Verjährung nach zehn Jahren ein. Liegt eine Straftat zugrunde, so gilt die längere strafrechtliche Verjährungsfrist.