Regulierungspraxis

Autor: Göppl

Nach einem Unfall in Moldawien muss der Geschädigte seine Schadensersatzansprüche bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers in Moldawien geltend machen.

Nur wenn das Kfz des Schädigers seinen gewöhnlichen Standort in einem EU- oder EWR-Land und dort haftpflichtversichert ist, besteht zusätzlich die Möglichkeit der Schadensabwicklung über einen Repräsentanten der ausländischen Haftpflichtversicherung. Die Schadensregulierungsbeauftragten in Deutschland sind über die Auskunftsstelle

Zentralruf der Autoversicherer/GDVGlockengießerwall 120095 HamburgTel. 0180 2 5026 oder www.zentralruf.de

zu erfragen.

Stets findet das moldawische Verkehrs- und Schadensrecht Anwendung.