Übernachtungs- und Stornokosten

Autor: Göppl

Unfallbedingt erforderliche Übernachtungskosten wegen eines verlängerten Aufenthalts am Unfallort werden ebensowenig erstattet, wie Verpflegungskosten oder Kosten, die sich durch eine Unterbrechung der Urlaubsfahrt oder deren Abbruch ergeben.