Autor: Stephan Schröder |
Die Digitalisierung der Gesellschaft schreitet rasch voran und wirft ganz neue Rechtsprobleme auf. So werden die Gerichte zunehmend mit der Frage befasst, ob neben den klassischen Zeugenaussagen auch die durch elektronische "Helfer" gesammelten Daten und Erkenntnisse in einem Zivil-/Straf- oder Verwaltungsprozess verwertet werden dürfen. Zu denken ist an sogenannte "Dash-Cams", im Fahrzeug eingebaute Unfalldatenschreiber oder in der Fahrzeugelektronik gespeicherte bzw. an Dritte (Autohersteller, Automobilclub u.a.) weitergeleitete Daten.
Dieser Beitrag will einen kurzen Überblick über den Stand der Diskussion unter besonderer Berücksichtigung aktueller gerichtlicher Entscheidungen geben.
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