Autor: Stephan Schröder |
Auch ohne den Einbau eines Unfalldatenschreibers oder eines Event-Data-Recorders wird in modernen Fahrzeugen in der Bordelektronik ständig eine Vielzahl von Daten gespeichert, die für eine Unfallrekonstruktion oder den Nachweis einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit von Bedeutung sein können (Kinast/Kühnl, NJW 2014,
Folgende Daten können etwa relevant werden (vgl. Balzer/Nugel, NJW 2016,
Daten zur Erkennung von Anstößen und ggf. Auslösung von Rückhaltesystemen (Airbags, Gurtstraffer) |
Daten zum Eingreifen von Assistenzsystemen (ABS, ESP, Bremsassistenzsysteme) |
Daten zur Geschwindigkeit vor der Kollision und zu kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung des Fahrzeugs |
Daten zum Lenk- und Bremsverhalten des Fahrers und/oder aktiver Assistenzsysteme vor, während und nach der Kollision |
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