Unfalldatenschreiber/Event-Data-Recorder

Autor: Stephan Schröder

Begriff, Funktionsweise

Bei einem Unfalldatenschreiber (UDS) handelt es sich um ein fest installiertes, elektronisches Gerät, das ständig Daten u.a. zur Funktionsweise der Bremsen, Beleuchtung, Blinker, Geschwindigkeit, Bewegungsrichtung und Beschleunigung des Fahrzeugs aufzeichnet. Im Regelfall werden die Daten nach einigen Minuten wieder gelöscht, da sie als irrelevant angesehen werden. Wird aber nach einem Aufprall eine ausgeprägte Beschleunigung des Fahrzeugs wahrgenommen, sieht der Unfalldatenspeicher dies als Unfall und die Daten der letzten Sekunden oder gar Minuten verbleiben im Speicher. Sie können später durch einen Sachverständigen ausgelesen werden.

Beim Event-Data-Recorder (EDR) handelt es sich dagegen nicht um ein autarkes Gerät mit eigener Sensorik, sondern um einen kostengünstigen Sammelspeicher, der - im Fall eines Unfalls - die jüngsten Fahrdaten aus den Fahrassistenzsystemen des Autos wie etwa dem Airbag-Steuergerät speichert und diese Informationen für eine anschließende Auswertung durch einen Sachverständigen verfügbar macht (Schlanstein, VD 2014, 15).

Eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von UDS bzw. EDR gibt es nicht. Der Einbau erfolgt freiwillig und wird häufig bei Behördenfahrzeugen, Firmenwagen oder Mietwagen vorgenommen.