Allgemeines

Autor: Christian Sitter

Formalien des Einspruchs

Der Einspruch muss

von dem Betroffenen oder einer Vertretungsperson

formgerecht

fristgerecht

in deutscher Sprache

dem richtigen Adressaten gegenüber (ausstellende Behörde)

erklärt werden.

Rechtsbehelf eigener Art