Baustelle

Autor: Stephan Schröder

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Ein Motorradfahrer fuhr in eine mangelhaft abgesicherte Baustelle hinein und verletzte dadurch einen Bauarbeiter, der für die Sicherung verantwortlich war. Es besteht ein Anscheinsbeweis für eine Mitursächlichkeit für den Unfall durch Verletzung der Sicherungspflicht, wenn bei einem Verstoß hiergegen Ereignisse eintreten, deren Verhinderung oder möglichst weitgehende Ausschaltung die verletzte Bestimmung dienen soll (BGH, Urt. v. 30.06.1994 - VI ZR 112/63, VersR 1964, 1082).