Autor: Stephan Schröder |
Der BGH hat in einer Grundsatzentscheidung (BGH, Urt. v. 01.10.2019 - VI ZR 164/18, NJW 2020, 1072) zur Anwendung des Anscheinsbeweises bei einer möglichen Unfallmanipulation wie folgt Stellung genommen:
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