Massenunfall

Autor: Stephan Schröder

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Bei Dunkelheit fährt auf der Überholspur einer Autobahn der Fahrer eines Pkw auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auf; anschließend fährt ein dritter Pkw auf den aufgefahrenen Pkw auf, wodurch dieser wieder auf den vorausfahrenden Pkw aufgeschoben wird. Es besteht ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Fahrers des auffahrenden zweiten Pkw sowie ein solcher für ein Verschulden des Fahrers des auffahrenden dritten Pkw, und zwar im Autobahnverkehr bei Dunkelheit (OLG Hamburg, Urt. v. 30.11.1965 - 7 U 322 und 364/65, VersR 1967, 478).

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