Autor: Stephan Schröder |
Ein Pkw-Fahrer geriet mit einem Mietfahrzeug bei dichtem Nebel und ohne Fremdeinwirkung auf der Autobahn von der Fahrbahn ab. - Es besteht kein Anscheinsbeweis für eine grobe Fahrlässigkeit, dessen Regeln nach ständiger Rechtsprechung des BGH grundsätzlich nicht für eine solche Feststellung geeignet sind; insbesondere besteht auch in Fällen wie dem vorliegenden kein hinreichend starker Erfahrungssatz, der auf ein besonders hohes Maß der Sorgfaltspflichtverletzung schließen lässt (BGH, Urt. v. 15.06.1983 - VIII ZR 78/82, VRS 65, 347).
Siehe auch
2 unter Abkommen von der Fahrbahn
11 unter Glatteis
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|