Reserverad

Autor: Stephan Schröder

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Von einem Fahrzeug hatte sich ein Reservereifen gelöst und war auf die Fahrbahn gefallen. Ein nachfolgender Pkw-Fahrer stieß bei Dunkelheit dagegen. Es besteht ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Fahrers des vorausfahrenden Fahrzeugs, angesichts dessen die Betriebsgefahr des nachfolgenden Fahrzeugs zurücktritt, auch wenn der Anstoß für dessen Fahrer nicht unabwendbar war (OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.07.1961 - 1 U 126/61, MDR 1962, 53).