Schleudern

Autor: Stephan Schröder

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Auf gerader Strecke kam der Fahrer eines Pkw bei einer Geschwindigkeit zwischen 50 und 60 km/h ins Schleudern und prallte gegen einen Baum, wodurch der Beifahrer getötet wurde. - Es besteht ein Anscheinsbeweis für das Verschulden des Fahrers, der nicht durch den Hinweis entkräftet werden kann, dass das Schleudern auf eine witterungsbedingte Straßenglätte zurückzuführen gewesen wäre (OLG Hamburg, Urt. v. 28.11.1967 - 7 U 143/67, VersR 1970, 188).

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Ein Pkw-Fahrer musste auf der Autobahn wegen eines vor ihm ausscherenden anderen Fahrzeugs abbremsen, geriet hierdurch auf der regennassen Fahrbahn ins Schleudern und auf die Gegenfahrbahn. Der grundsätzlich bestehende Anscheinsbeweis ist hier dadurch entkräftet, dass der ins Schleudern geratene Pkw-Fahrer zuvor durch ein ausscherendes anderes Fahrzeug behindert war (BGH, Urt. v. 28.02.1967 - VI ZR 120/65, 146/65 und 160/65, VersR 1967, 583).

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Auf der Überholspur der Autobahn geriet ein Pkw-Fahrer nach Berührung mit einem plötzlich ausscherenden Lkw ins Schleudern und auf die Gegenfahrbahn, wo es zum Zusammenstoß kam. - Der an sich bestehende Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Pkw-Fahrers ist durch den Nachweis entkräftet, dass das Schleudern durch das Ausscheren und die anschließende Berührung mit dem Lkw ausgelöst wurde (BGH, Urt. v. 21.02.1961 - VI ZR 107/60, VersR 1961, 444).

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