Sichtverhältnisse

Autor: Stephan Schröder

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Ein alkoholisierter Pkw-Fahrer kollidierte bei Sonnenblendung mit einer Fußgängerin, welche die Fahrbahn querte - Haftung zu 70 % des Pkw-Fahrers. - Ein Kfz-Führer darf nicht ins Ungewisse hineinfahren und muss in der Lage sein, auch vor einem unvermuteten und unbeleuchteten Hindernis rechtzeitig anzuhalten. Fährt er trotzdem auf, so spricht der Anscheinsbeweis für sein Verschulden (LG Darmstadt, Urt. v. 21.04.2010 - 19 O 178/09, SP 2011, 7).

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Ein Pkw-Fahrer fuhr einen nachts auf der Landstraße am rechten Fahrbahnrand gehenden Fußgänger an, nachdem er von einem entgegenkommenden anderen Fahrzeug geblendet worden war. - Es besteht kein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Fahrers wegen Auffahrens auf ein unbeleuchtetes Hindernis, weil hier eine Sichtbehinderung infolge unvorhersehbarer Blendung bestand (BGH, Urt. v. 23.11.1971 - VI ZR 105/70, VersR 1972, 258; BGH, Urt. v. 21.10.1975 - VI ZR 137/73, 1976, 189).

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