Autor: Schaefer |
Bei Unfällen im Zusammenhang mit Bäumen ist zu unterscheiden in solche
durch Bäume oder |
an Bäumen. |
Wird durch einen Unfall ein Baum oder Strauch beschädigt, so besteht Anspruch des Eigentümers auf
Pflegekosten, |
Anpflanzungskosten samt Sachwert eines jungen Baums/Strauchs, |
Wertverlustersatz. |
Bezüglich des Wertersatzes ist auf die Methode Koch (Das Sachwertverfahren für Bäume, VersR 1990,
Bei Pflege- und Anpflanzungskosten sind die normalen Herstellungskosten zu erstatten. Billigangebote von Baumschulen brauchen nicht akzeptiert zu werden (LG Arnsberg, Urt. v. 12.11.1993 - 5 S 96/92, VersR 1995, 844).
Bei dem Wertersatz spielt eine Rolle, wo der Baum wächst und wie er gesetzt wurde. Bei einer "wild wachsenden Uferbegrünung" ergibt die Methode Koch einen zu hohen Wert (OLG München, Urt. v. 28.04.1994 - 1 U 6995/93, VersR 1995, 843).
Aus der Rechtsprechung
Ersatz von bloßen Herstellungskosten: Bei Baum auf öffentlichem Grundstück ohne "Verkehrswert" bejaht von OLG Hamm (Urt. v. 28.02.1992 - 9 U 206/90, VersR 1993, 709) zu Gehölz mit Weihnachtsbäumen = Sachwert der einzelnen Pflanze.
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