Einführung

Autor: Hering

Es gibt die "kleine Benzinklausel" und die "große Benzinklausel". In ihrer neuesten Fassung heißen diese Klauseln vollständig "Kleine Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugklausel" und "Große Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugklausel".

Hinweis:

Allgemeinverbindliche AKB gibt es nicht mehr. Bei den AKB 2008 handelt es sich nur noch um Mustervertragsbedingungen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV), die aber für die Versicherer nicht verbindlich sind. Diese sind berechtigt, Verträge auf Grundlage hauseigener Vertragsbedingungen zu verkaufen. Zur Mandatsbearbeitung ist der Inhalt der dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen zu prüfen. In vielen Fällen können die Versicherungsbedingungen über die Internetseite des betroffenen Versicherers eingesehen werden.

Nachfolgend kann nur auf die Musterbedingungen des GdV, das sind die AKB 2008, eingegangen werden.

Die kleine Ausschlussklausel beinhaltet regelmäßig die Abgrenzung zur privaten Haftpflichtversicherung, die große Ausschlussklausel grenzt zur Betriebshaftpflichtversicherung ab mit der Klarstellung, dass Tätigkeiten an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger nicht unter diesen Ausschluss fallen (siehe hierzu insgesamt Homann, NVersR 1998, 54). Der Deckungsumfang in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist in A.1.1 AKB 2008 für das Fahrzeug und in A.1.1.5 AKB 2008 für Anhänger und Auflieger geregelt.