Die Klägerin, eine Kohlengroßhandlung, ist Mieterin eines Lagerplatzes auf dem Gelände der B. (B.), eines Eigenbetriebes des Beklagten. Sie ist Halterin der Zugmaschine 'Deutz' mit dem polizeilichen Kennzeichen B - ... [...]
BayObLG - Urteil vom 14.01.1970 (RReg 1 b St 224/69)