LG Bad Kreuznach - 09.01.1979 (1 S 126/78)
Ein Fahrzeug, das bereits eine Fahrstrecke von mehr als 2.000 km zurückgelegt hat, kann selbst dann, wenn seit seiner Erstzulassung erst 54 Tage verstrichen sind, nicht mehr als (fabrik-)neu angesehen werden. Fahrzeuge [...]