BGH - Beschluß vom 03.09.1998 (4 StR 243/98)
Das Landgericht hat den Angeklagten 'wegen Hehlerei, gewerbsmäßiger Hehlerei in drei Fällen, davon in einem Fall wegen Versuchs, Fahren ohne Fahrerlaubnis in sechs Fällen, Trunkenheit im Straßenverkehr und Beleidigung' [...]