AG Walsrode, vom 17.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 5 OWi 84/2001
Verletzung des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren
BVerfG, Beschluß vom 08.10.2001 - Aktenzeichen 2 BvR 1424/01
DRsp Nr. 2002/1259
Verletzung des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren
Soweit eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darin liegt, daß das Gericht vor der Einstellung des Verfahrens im Bußgeldverfahren den Betroffenen nicht angehört hat, so hat dieser darauf hinzuwirken, daß das Gericht im Verfahren nach § 33aStPO i.V. mit § 46 Abs. 1OWiG seien ansich unanfechtbare Auslagenentscheidung abändert.