FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.02.2007 (4 K 1140/05)
Streitig ist, ob der Kläger als Insolvenzverwalter für das Fahrzeug mit den Kennzeichen X-Y 222 für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Kraftfahrzeugsteuer herangezogen werden konnte. Mit Beschluss des [...]