AG Duisburg-Hamborn - Urteil vom 14.12.2007
8 C 427/07
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 8;

Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen mit einem vorfahrtberechtigten, nach rechts blinkenden Fahrzeug

AG Duisburg-Hamborn, Urteil vom 14.12.2007 - Aktenzeichen 8 C 427/07

DRsp Nr. 2009/22524

Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen mit einem vorfahrtberechtigten, nach rechts blinkenden Fahrzeug

Kommt es zu einer Kollision eines wartepflichtigen mit einem vorfahrtberechtigten Fahrzeug, so trägt Letzteres eine Mithaftung von 1/3, wenn es nach rechts geblinkt hat, aber geradeaus gefahren ist.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 8;