Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung auf einem öffentlichen Parkplatz
AG Eisenach, Urteil vom 25.01.2007 - Aktenzeichen 54 C 612/05
DRsp Nr. 2008/11089
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung auf einem öffentlichen Parkplatz
Kommt es auf einem Parkplatz zu einer Kollision zweier Fahrzeuge, so trägt das nach der Regelung "rechts vor links" wartepflichtige Fahrzeug die volle Haftung.