AG Landstuhl, Urteil vom 04.06.2007 - Aktenzeichen 1 C 806/06
DRsp Nr. 2008/11116
Haftungsverteilung bei einer Vorfahrtverletzung
Bei einer Vorfahrtverletzung haftet das wartepflichtige Fahrzeug in aller Regel voll. Das gilt auch dann, wenn der Fahrer des bevorrechtigten Fahrzeugs stark alkoholisiert war, die Alkoholisierung für den Unfallablauf jedoch keine Rolle gespielt hat.