AG Mannheim vom 30.11.2007
9 C 437/07
Normen:
StVG § 17 Abs. 2; StVG § 7 Abs. 1; StVO § 8; StVO § 10;

Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Militärgelände ausfahrenden mit einem entgegenkommenden Fahrzeug

AG Mannheim, vom 30.11.2007 - Aktenzeichen 9 C 437/07

DRsp Nr. 2009/22522

Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Militärgelände ausfahrenden mit einem entgegenkommenden Fahrzeug

Kommt es zu einer Kollision eines Fahrzeugs, das aus einem Militärgelände ausfährt, mit einem Fahrzeug, das den nicht ausgeschilderten, asphaltierten Zufahrtsweg benutzt, der im Kasernengelände endet, so spricht wegen der atypischen Ausfahrsituation kein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ausfahrenden. Vielmehr ist eine hälftige Schadensteilung angezeigt.

Normenkette:

StVG § 17 Abs. 2; StVG § 7 Abs. 1; StVO § 8; StVO § 10;