Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs an einer beampelten Kreuzung
LG Berlin, Urteil vom 20.12.2007 - Aktenzeichen 58 O 130/07
DRsp Nr. 2009/22529
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs an einer beampelten Kreuzung
Kommt es an einer beampelten Kreuzung zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, so ist eine hälftige Schadensteilung angemessen, wenn nicht feststeht, dass für den Linksabbieger der grüne Pfeil nicht aufgeleuchtet hat.