LG Köln - Urteil vom 03.07.2007 (27 O 644/04)
1. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 35.790,43 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 % seit dem 16.12.2000 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage hinsichtlich des [...]