OLG Hamm - Beschluss vom 12.12.2008 (3 Ss OWi 250/08)
Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten der Betroffenen (§ 46 Abs. 1 OWiG, § 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des angefochtenen Urteils aufgrund der Beschwerderechtfertigung keinen [...]