BVerfG - Beschluss vom 24.03.2011 (1 BvR 143/11)
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Festsetzung einer Geldbuße in Höhe von 40 € wegen des Führens eines mit Sommerreifen bereiften Omnibusses bei [...]