OLG Rostock - Beschluss vom 24.09.2024 (4 U 1/24)
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 01.12.2023 wird als unzulässig verworfen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Der Streitwert des Berufungsverfahrens [...]