OLG Saarbrücken - Beschluss vom 06.03.2025 (5 W 32/24)
1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 17. Juli 2023 gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 2. Juni 2023 - 14 O 2/23 - wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. [...]