Totalschaden

Autor: Göppl

Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs, wird die Ersatzleistung auf den Betrag des Zeitwerts (nicht Wiederbeschaffungswerts) abzüglich des Restwerts beschränkt. Der Nachweis erfolgt durch ein Gutachten, welches durch einen Sachverständigen des bulgarischen Versicherers angefertigt wird.

Rückführungskosten für das Wrack werden nur in Ausnahmefällen erstattet.

Das Wrack kann der bulgarischen Versicherung übereignet werden. Dann wird der Restwert nicht in Abzug gebracht und es entfallen die Kosten für die Verschrottung und Verzollung. Die Kosten für die Neuanmeldung eines Fahrzeugs werden erstattet.