Wertminderung

Autor: Göppl

Der Ersatz eines merkantilen Minderwerts ist dem bulgarischen Recht fremd. Eine Wertminderung wird höchstens dann in Betracht kommen, wenn beschädigte Fahrzeugteile nicht ersetzt sondern nur repariert worden sind. Außergerichtlich werden Ansprüche auf Ersatz des Minderwerts allerdings kaum durchzusetzen sein.