Haftungssystem

Autor: Göppl

Der Halter eines Kraftfahrzeugs haftet sowohl verschuldensabhängig als auch nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung, was sowohl für Personen- wie auch für Sachschäden gilt. Die Anspruchsgrundlagen ergeben sich hauptsächlich aus dem Gesetz über Verpflichtungen und Verträge.