Autor: Göppl |
Der Halter eines Kraftfahrzeugs haftet sowohl verschuldensabhängig als auch nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung, was sowohl für Personen- wie auch für Sachschäden gilt. Die Anspruchsgrundlagen ergeben sich hauptsächlich aus dem Gesetz über Verpflichtungen und Verträge.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|