Autor: Göppl |
Anhand des Kfz-Kennzeichens kann über die jeweilige Kfz-Zulassungsstelle Name und Anschrift des Fahrzeughalters ermittelt werden.
Allerdings ist bei der Zulassungsstelle nur der Halter registriert. Der Geschädigte kann den Versicherer und den Halter über die Auskunftsstelle in seinem Heimatland erfragen.
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