Autor: Göppl |
Haben die Unfallverletzungen zur Arbeitsunfähigkeit geführt, wird der dem Verletzten hierdurch entstandene Schaden im Umfang der Differenz zwischen seinem vor dem Unfall erzielten Verdienst und etwaigen Ersatzleistungen des Krankenversicherers oder Sozialversicherers erstattet. Berechnungsbasis ist der Nettolohn.
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