Gutachterkosten

Autor: Göppl

Die Kosten für einen vom Geschädigten selbst beauftragten Sachverständigen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Dies gilt einmal im Bereich des Totalschadens, wenn entweder die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen und somit der Zeitwert nachgewiesen werden muss; zum anderen aber auch dann, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert nahezu erreichen und die Frage der Überschreitung geprüft werden musste. Wie bereits beim Totalschaden erörtert beauftragen in solchen Fällen die Versicherer meist selber einen Sachverständigen, dazu siehe Teil 4/2. Man sollte die Beauftragung eines Sachverständigen auf jeden Fall mit dem Versicherer abstimmen.