Tabelle: Vergleich Deutschland/Großbritannien

Autoren: Fellmann/Zimmer

 

Deutschland

Großbritannien

Reparaturkosten

ja

ja, aber nur gegen Vorlage einer quittierten Rechnung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts

Gutachten und eine Schadensbesichtigung durch die gegnerische Versicherung sind empfehlenswert.

Totalschaden

ja

ja

Abschleppkosten

ja

ja, nur bis zur nächsten Vertragswerkstatt

Standkosten

ja

ja, für angemessene Zeit (zwei bis maximal vier Wochen)

Entsorgungskosten

ja

ja

Gutachterkosten

ja

ja, bei geringeren Schäden wird empfohlen, bei der gegnerischen Versicherung vorher anzufragen

Bei Bagatellschäden reicht u.U. auch ein Kostenvoranschlag.

Wertminderung

ja

üblicherweise nein

Nur in Ausnahmefällen bei Fahrzeugen, die einen außergewöhnlichen Wert haben, z.B. hochwertige Oldtimer. Unter Umständen auch, wenn nachgewiesen werden kann, dass bei einem späteren Verkauf ein geringerer Verkaufspreis erzielt wurde.

Mietwagenkosten

ja

für angemessene Zeit; bei Totalschäden maximal für drei Wochen, dabei häufig unter Abzug der ersparten Eigenaufwendungen

Kaskoselbstbeteiligung

ja

ja, bei Vorlage der Abrechnung

Nutzungsentgang

ja

ja, ein pauschalierter Betrag für den Zeitraum, für den ein Mietwagen hätte angemietet werden können

Übernachtungs- und Stornokosten

ja

ja

Finanzierungskosten

ja

nein

Gepäck- und Kleiderschaden

ja

ja

Nebenkosten

ja

keine Pauschale, Kosten müssen nachgewiesen werden

An- und Abmeldekosten

ja

ja, gegen Vorlage von Belegen

Heilbehandlungskosten

ja