Haftungsnachweis

Autor: Göppl

Werden durch einen Unfall Personen geschädigt, ist stets die Polizei zu rufen. Die jeweilige isländische Haftpflichtversicherung erhält über die den Unfall aufnehmende Polizeidienststelle ein Unfallaufnahmeprotokoll übersandt. Sofern lediglich Sachschäden entstanden sind, reicht es zur Schadenregulierung grundsätzlich aus, wenn der europäische Unfallbericht vorgelegt wird. Darüber hinaus kommen Aussagen neutraler Zeugen in Betracht. Auch Fotos der Unfallstelle sowie der Unfallsituation können hilfreich sein.