Haftungssystem

Autor: Göppl

Grundlage für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist das isländische Straßenverkehrsgesetz sowie die hierzu ergangenen Verordnungen. Fahrzeugeigentümer/Halter und Kfz-Haftpflichtversicherer sind als Gesamtschuldner in Anspruch zu nehmen. Anspruchsgrundlage für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist die Gefährdungshaftung. Ein Verschulden des Fahrers muss nicht nachgewiesen werden.