Autor: Göppl |
Ist das unfallverursachende Fahrzeug pflichtwidrig nicht versichert oder kann der Fahrzeugführer nicht festgestellt werden,, besteht in Island ein Garantiefonds. Bei Fahrerflucht wird aus dem Garantiefonds jedoch nur Ersatz für Personenschäden geleistet. Die Anschrift des Garantiefonds lautet:
International Motor Insurance in IcelandSudurlandsbraut 6108 ReykjavikIsland
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