Regulierungspraxis

Autor: Kahles

Aufgrund der 4. KH-Richtlinie der Europäischen Union, die in Portugal in nationales Recht umgesetzt ist, kann der Geschädigte nach einem Unfall in Portugal seinen Schadenersatzanspruch in seinem Heimatland geltend machen. Die portugiesischen Haftpflichtversicherer sind verpflichtet, in allen Ländern der Europäischen Union Schadensregulierungsbeauftragte einzusetzen. Diese sind beauftragt, außergerichtlich Ansprüche aus Verkehrsunfällen im Heimatland des Geschädigten zu regulieren. Die Schadensregulierungsbeauftragten in Deutschland sind über die Auskunftsstelle:

Zentralruf der Autoversicherer/GDVGlockengießerwall 120095 HamburgTel.: 0180 2 5026

zu erfragen.