Verjährung

Autor: Göppl

Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen in Serbien verjähren nach drei Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte vom Schadensereignis und dem Schädiger Kenntnis erlangt. Jedoch tritt spätestens nach fünf Jahren Verjährung ein.