Kasko-Selbstbehalt

Autor: Göppl

Die Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung muss durch Vorlage des Abrechnungsschreibens nachgewiesen werden, aus dem sich dann regelmäßig auch die Höhe des Selbstbehalts entnehmen lässt. Unter diesen Voraussetzungen wird Letzterer erstattet.