Haftungsnachweis

Autor: Göppl

Grundlage der Regulierung ist i.d.R. das polizeiliche Unfallprotokoll. Alle Verkehrsunfälle mit Personenschäden und mit Sachschäden über 500 Kronen müssen in der Slowakei der Polizei gemeldet werden. Deren Feststellungen erstrecken sich auch auf die Fahrzeugschäden.

Ansonsten erfolgt die Beweisführung durch Zeugen, wobei auch die Aussagen von Insassen und Angehörigen des Anspruchstellers berücksichtigt werden.

Besondere Bedeutung hat das Strafverfahren gegen einen Unfallbeteiligten; an die dortigen Feststellungen ist der Zivilrichter bei der Haftungsbeurteilung gebunden.