Verkehrsopferschutz

Autor: Göppl

Mittlerweile ist auch in der Slowakei ein Garantiefonds eingerichtet worden. Er tritt immer dann ein, wenn Personen- und Sachschäden durch nicht zu ermittelnde, nicht versicherte Fahrzeuge eingetreten sind oder wenn der Versicherer insolvent ist. Sachschäden aber nur dann, wenn der Geschädigte gleichzeitig einen beträchtlichen Körperschaden erlitten hat. Der Garantiefonds ist über folgende Anschrift zu kontaktieren:

Insurance Guarantee FundSlovenska Kancelaria PoistovatelovTrnavska cesta 8282658 BratislavaSlowakei