Autor: Göppl |
Die Aufwendungen für Arzt und Krankenhaus werden im Grundsatz erstattet. Allerdings wird hier häufig der Nachweis verlangt, dass die eigene Krankenkasse die Kosten nicht bzw. nicht voll erstattet hat; in diesen Fällen beschränkt sich der Ersatz auf die verbleibende Differenz.
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