Pflegekosten und vermehrte Bedürfnisse

Autor: Göppl

Bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit werden die Kosten für eine Pflegekraft erstattet; dasselbe gilt für vermehrte Bedürfnisse. Stets beschränkt sich die Ersatzleistung jedoch auf die konkret angefallenen, nachgewiesenen Kosten; eine fiktive Berechnung wird nicht akzeptiert.