Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts- S. vom 16.10.2012 wird zurückgewiesen.
2.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3000 € festgesetzt.
I.
Das Amtsgericht S. hat mit Beschluss vom 16.10.2012 den Antrag des Antragstellers, den Umgang dahingehend zu ändern, dass ein partitätisches Wechselmodell hergestellt wird, abgewiesen.
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