Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Daun vom 05.01.2023, berichtigt durch Beschluss vom 23.01.2023, in Ziff. 1 und 2 seines Tenors teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Hattingen vom 12.03.2019, Az.
ab März 2021 bis August 2021 zusätzlich einen monatlichen Krankenvorsorgeunterhalt von 418,00 €;
-ab September 2021 bis April 2023 insgesamt einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 2.544,00 € als Elementarunterhalt, weitere 811,92 € als Altersvorsorgeunterhalt und weitere 418,00 € als Krankenvorsorgeunterhalt;
-ab Mai 2023 bis März 2025 insgesamt einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 3.234,47 € als Elementarunterhalt, weitere 968,00 € als Altersvorsorgeunterhalt und weitere 426,20 € als Krankenvorsorgeunterhalt;
-ab April 2025 einen monatlichen Gesamtunterhalt von 1.600,00 €.
Die weitergehende Beschwerde wird unter Abweisung der weitergehenden Unterhaltsanträge zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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